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Preise

Winter 2022/2023

Wohnung Rosa Wohnung Iris
03.12 - 24.12.2022 1100 - 1250 950 - 1100
Weihnachten 1800- 2000 1900 - 2200
07.01 - 28.01.2023 1400 - 1500 1200- 1350
28.01 - 11.03.2023 1600 - 2100 1500 - 1950
ab 11.03.2023 1100 -1350 980 - 1200

Sommer 2024

- Appartment Rosa Wohnung Iris
Juni 900-1100 800-1050
Juli 1250-1450 1100-1400
August 1700-1950 1550-1700
September 900-1100 800-1050

Angebote

Superpremiere

vom 29.11. bis 21.12.:

super premiere
Haus Sommeransicht

World Cup Weekend

17. - 21. Dezember

Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein von uns ausgestellter Gutschein vorgelegt werden

Springdays

vom 15.3. bis Ende Saison:

Um den Gratis-Skipasstag zu erhalten, muss ein Gutschein von uns ausgehändigt werden.

spring days

Konditionen

Alle Preise verstehen sich in Euro pro Woche inklusive Mehrwertsteuer

Ortstaxe

Die Ortstaxe beträgt 2,10 € pro Gast (ab 14 Jahren) und Nächtigung

An- und Abreise

Die Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung - wir ersuchen Sie, diese am Abreisetag bis ca. 9:00 Uhr frei zu geben.

Stornierungen

Nach Einlangen Ihrer schriftlichen Reservierung sowie eines vereinbarten Angeldes gilt Ihre Reservierung als verbindlich. Damit erhalten Sie die Garantie für die Reservierung Ihrer Ferienwohnung.

Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu - dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedingungen ein:

Bezahlung

Bitte bezahlen Sie ihren Aufenthalt im Laufe der Unterkunftszeit mittels Überweisung oder in bar (Kredit oder EC-Karten werden nicht akzeptiert)

Reiseversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, falls vor Urlaubsantritt doch noch etwas dazwischenkommt.

Guest Pass / Mobil Card

Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Guest Pass ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.

Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen.

Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen